SHAPTH und XWasser: Was Trinkwasserlabore bis zum 1. Januar 2027 umgestellt haben müssen

Miriam Weyden Labordatenbank Caroline Nolten Labordatenbank
Miriam Weyden & Caroline Nolten
Mitglieder im SHAPTH-Expertengremium · 17/09/2026
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Ein Format für alle Bundesländer – und ein Stichtag, der näher ist, als er aussieht

Ab dem 1. Januar 2027 sollen Trinkwasseranalysedaten in Deutschland nur noch in einem Format an die Gesundheitsämter gehen: XWasser, übermittelt über die Plattform SHAPTH. TEIS, TWISTweb, SEBAM, LabDüs, Octoware und NiWaDaB fallen weg. Für zugelassene Untersuchungsstellen heißt das: Der Weg, auf dem heute jeder berichtspflichtige Prüfbericht das Labor verlässt, existiert in wenigen Monaten nicht mehr.

Stand: September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • SHAPTH ist die bundesweite Austauschplattform für Trinkwasserhygiene, XWasser der zugehörige Datenstandard. Behörden sprechen meist von „SHAPTH/XWasser“.
  • Die Bundesländer führen SHAPTH/XWasser spätestens zum 1. Januar 2027 als verbindlichen Standard ein. Bis dahin gelten länderspezifische Übergangsphasen – in einzelnen Ländern beginnt die Umstellung früher.
  • Die bisherigen Landesformate erfüllen die Anforderungen an die Trinkwasserberichterstattung ab dem Berichtsjahr 2027 nicht mehr und sind für berichtspflichtige Daten dann nicht mehr nutzbar.
  • Verpflichtet sind zunächst die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen. In der Praxis übermittelt das beauftragte Labor.
  • Ohne LIMS ist die Meldung über die SHAPTH-Weboberfläche möglich, aber vollständig manuell. Die Plattform ist ausdrücklich kein vollwertiger Ersatz für eine Fachanwendung.
  • Die Labordatenbank ist SHAPTH-ready. Labore ohne passendes LIMS können über eine beschleunigte Einführung noch im Dezember testen und ab dem 1. Januar 2027 produktiv melden.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Bisher gilt: Jedes Bundesland, teilweise jedes Gesundheitsamt, hat seinen eigenen Meldeweg. Labore, die über Ländergrenzen hinweg arbeiten, pflegen mehrere Schnittstellen parallel, übersetzen Formate und passen Vorlagen nach jeder Änderung durch EU oder Bund erneut an.

SHAPTH beendet das. Unter Federführung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit haben alle 16 Bundesländer eine gemeinsame Austauschplattform aufgebaut, dazu den XÖV-Datenstandard XWasser. Übertragen wird über eine REST-Schnittstelle, mit Plausibilitätsprüfung und sofortiger Empfangsbestätigung – statt PDF-Anhang per E-Mail und Hoffen, dass die Datei angekommen ist.

Wichtig für die Einordnung: SHAPTH ersetzt keine Fachanwendung und kein LIMS. Es ist der Kanal, nicht das System. Ihre Analytik, Ihre Stammdaten, Ihre Prüfberichte bleiben, wo sie sind – ausgetauscht wird der Übermittlungsweg.

Wen SHAPTH betrifft

Betroffen sind alle Beteiligten der Trinkwasserüberwachung: Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, nach TrinkwV zugelassene Untersuchungsstellen, Gesundheitsämter sowie Landes- und Bundesbehörden.

Rechtlich in der Pflicht steht zunächst der Betreiber. Er muss sicherstellen, dass die Untersuchungsergebnisse die zuständige Behörde erreichen. Ausgeführt wird das fast immer vom beauftragten Labor – und genau hier entsteht der Druck, der die Umstellung für Sie zur Geschäftsfrage macht: Gesundheitsämter raten Betreibern inzwischen ausdrücklich, die direkte elektronische Übermittlung über SHAPTH/XWasser bereits bei der Beauftragung eines Labors zu vereinbaren.

Ein Labor, das ab 2027 nicht über SHAPTH melden kann, verliert also nicht in erster Linie einen Meldeweg. Es verliert Aufträge an Labore, die es können.

Der Weg ohne LIMS – und was er kostet

SHAPTH lässt sich auch ohne angebundenes System nutzen. Über die Weboberfläche können Prüfberichte manuell erfasst werden. Das Projekt selbst beschreibt diese Oberfläche allerdings klar als Alternative für Beteiligte, die noch keine Fachanwendung haben, und nicht als vollwertigen Ersatz.

Was „manuell“ konkret bedeutet, zeigt der Umfang eines Prüfberichts. Pro Probe sind unter anderem zu erfassen:

  • Probenahmestelle mit Kategorie, Unterkategorie, Entnahmearmatur und Medium
  • Probennehmer, Untersuchungsanlass und Probenahmezeitpunkt
  • Probeneingang sowie Beginn und Abschluss der Labortätigkeit
  • Konformitätsbewertung der Probe
  • je Parameter zusätzlich Untersuchungsverfahren, Bewertung des Untersuchungswerts, Akkreditierungsstatus und Ort der Labortätigkeit

All diese Angaben liegen in Ihrem Labor bereits vor. Sie ein zweites Mal in eine Weboberfläche zu tippen, ist bei einer Handvoll Berichte im Jahr vertretbar. Bei regelmäßigem Trinkwasseraufkommen wird daraus dauerhafte Doppelerfassung – inklusive der Übertragungsfehler, die dabei entstehen, und ohne Nachweis im eigenen System, wann welcher Bericht wo angekommen ist.

Warum der Termin näher ist, als er aussieht

Der 1. Januar 2027 klingt nach Vorlauf. Der eigentliche Aufwand liegt aber nicht in der technischen Anbindung, sondern in den Stammdaten davor:

  • Registrierung und Zugang brauchen Vorlauf. Für die Produktivumgebung läuft die Anmeldung über das Unternehmenskonto; Labor-SHAPTH-ID, Client ID und Client Secret müssen vorliegen, bevor überhaupt etwas übermittelt werden kann.
  • Objekte und Probenahmestellen legt nicht das Labor an, sondern Betreiber und Gesundheitsämter. Ihre IDs müssen Sie übernehmen – das erfordert Abstimmung mit Dritten, die ihrerseits gerade umstellen.
  • Codelisten und Sollwerte müssen sitzen. Die Bewertung ist in SHAPTH ein Pflichtfeld: Für jede mögliche Bewertungsoption muss in Ihren Spezifikationen ein passender Sollwert hinterlegt sein, sonst bleibt die Meldung unvollständig.
  • Einzelne Bundesländer starten früher als der bundesweite Stichtag. Baden-Württemberg etwa hielt einen Beginn bereits für Mitte 2026 für denkbar.

Dazu kommt: Der 1. Januar ist kein weicher Übergang. Ab dem Berichtsjahr 2027 sind die alten Formate für berichtspflichtige Daten nicht mehr nutzbar. Wer am 2. Januar feststellt, dass Pflichtfelder fehlen, hat keinen Rückfallweg mehr.

Die Labordatenbank ist SHAPTH-ready

Die Labordatenbank übermittelt Prüfberichte direkt an SHAPTH – ohne Zwischenschritt, ohne Zweiterfassung, ohne eigene Entwicklung auf Ihrer Seite.

Übersicht statt Suche

Eine Dashboard-Kachel zeigt jederzeit, welche Berichte zur Übermittlung anstehen.

Prüfung vor dem Senden

Die Daten werden vorab kontrolliert, damit unvollständige Meldungen gar nicht erst rausgehen.

Freigabe bleibt bei Ihnen

Übermittelt wird erst nach Ihrer Freigabe – nicht automatisch im Hintergrund.

Nachweis im Audit Trail

Der Empfang durch die Behörde wird vollständig dokumentiert und ist jederzeit belegbar.

Unsere LIMS-Expertinnen Caroline Nolten und Miriam Weyden wirken im SHAPTH-Expertengremium mit. Die Anforderungen von Laboren sind damit direkt in die Gestaltung des Standards eingeflossen.

Auch jetzt noch rechtzeitig: die beschleunigte Einführung

Für Labore, die bis 2027 ein LIMS mit SHAPTH-Anbindung brauchen, gibt es eine strukturierte, beschleunigte Einführung der Labordatenbank. Der Ablauf ist auf den Stichtag hin geplant: Stammdaten und Parameter werden übernommen, die SHAPTH-Felder eingerichtet und die Übermittlung konfiguriert – im Dezember 2026 testen, ab dem 1. Januar 2027 produktiv melden.

Damit das aufgeht, sollte der Start sobald wie möglich erfolgen.

Wenn Sie bereits eine Trinkwasserschnittstelle wie TEIS, Octoware oder SEBAM einsetzen, lässt sich ein Teil der SHAPTH-Pflichtfelder über einen unterstützten Abgleich-Import übernehmen. Die Arbeit der letzten Jahre ist nicht verloren.

Häufige Fragen zum Thema SHAPTH und XWasser von Laboren:

SHAPTH steht für „Schnittstellenharmonisierung und Austauschplattform Trinkwasserhygiene" und ist die bundesweit einheitliche Plattform für den Austausch von Trinkwasserdaten zwischen Betreibern, Laboren, Gesundheitsämtern und Landesbehörden. SHAPTH wird als länderübergreifende Maßnahme im Rahmen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst umgesetzt; die Projektkoordination liegt beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
XWasser ist der bundeseinheitliche XÖV-Datenstandard für Trinkwasseranalysedaten, SHAPTH die Plattform, über die Daten in diesem Standard übermittelt werden. Behörden sprechen deshalb meist von „SHAPTH/XWasser". Die Version v1.0.0 von XWasser gilt ab dem 1. November 2026.
Die Bundesländer führen SHAPTH und XWasser spätestens zum 1. Januar 2027 als verbindlichen Standard für die Übermittlung von Trinkwasseranalysedaten ein. Bis dahin gelten länderspezifische Übergangsphasen – einzelne Länder starten früher. Labore sollten den für ihr Bundesland geltenden Termin beim zuständigen Gesundheitsamt erfragen.
SHAPTH betrifft Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, nach TrinkwV zugelassene Untersuchungsstellen, Gesundheitsämter sowie Landes- und Bundesbehörden. Rechtlich verpflichtet ist zunächst der Betreiber; ausgeführt wird die Übermittlung in der Praxis meist vom beauftragten Labor. Für Trinkwasserlabore gilt damit: Jeder berichtspflichtige Prüfbericht geht künftig über SHAPTH.
SHAPTH ist bereits in Betrieb, und Prüfberichte können schon heute darüber gemeldet werden. Ein früher Start ist ausdrücklich sinnvoll, weil Registrierung, Stammdatenabgleich und Konfiguration Vorlauf brauchen.
TEIS, TWISTweb, SEBAM, LabDüs, Octoware und NiWaDaB werden durch SHAPTH und XWasser abgelöst. Diese Landesformate erfüllen die Anforderungen an die Trinkwasserberichterstattung ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr vollständig und sind für berichtspflichtige Daten ab dem Berichtsjahr 2027 nicht mehr nutzbar. Bestehende Fachanwendungen verschwinden dadurch nicht – sie können an SHAPTH angebunden werden. In der Labordatenbank lässt sich ein Teil der SHAPTH-Pflichtfelder aus einer bestehenden TEIS-, Octoware- oder SEBAM-Schnittstelle per unterstütztem Abgleich-Import übernehmen.
Ein Labor kann auch ohne LIMS an SHAPTH melden: Die Plattform bietet eine Weboberfläche, über die Prüfberichte manuell erfasst werden. Sie ist laut Projekt jedoch kein vollwertiger Ersatz für eine Fachanwendung, sondern eine Alternative für Beteiligte, die noch keine haben. Der Aufwand entspricht einer vollständigen Zweiterfassung aller Proben-, Probenahme- und Parameterdaten pro Prüfbericht. Aus einem angebundenen LIMS wie der Labordatenbank entstehen dieselben Angaben aus den vorhandenen Stammdaten und gehen nach Freigabe automatisiert an SHAPTH.
Eine eigene Sanktion „für SHAPTH" gibt es nicht – die Meldepflichten ergeben sich aus der Trinkwasserverordnung. Praktisch entscheidend ist, dass die alten Übermittlungsformate ab dem Berichtsjahr 2027 für berichtspflichtige Daten nicht mehr nutzbar sind. Ein Labor ohne SHAPTH-Weg kann die von seinen Kunden geforderte Übermittlung dann nicht mehr leisten; der Betreiber bleibt gegenüber dem Gesundheitsamt in der Pflicht. Die Labordatenbank dokumentiert den Empfang durch die Behörde im Audit Trail, sodass die Übermittlung jederzeit belegbar ist.
Den Zugang zu SHAPTH beantragen Labore über die offizielle Seite shapth.info im Bereich „Jetzt starten"; für die Produktivumgebung wird das Unternehmenskonto verwendet. SHAPTH stellt dazu Leitfäden, Schulungsvideos und ein Wiki bereit. Für die Übermittlung erhält das Labor eine SHAPTH-ID, eine Client ID und ein Client Secret.
Für die Anbindung an SHAPTH ist keine eigene Entwicklung im Labor nötig. Die Übermittlung erfolgt als strukturierte Nachricht im XWasser-Standard. Bei einem SHAPTH-fähigen LIMS wie der Labordatenbank werden Feldzuordnung und Übermittlung im Rahmen der Konfiguration eingerichtet.
Objekte und Probenahmestellen werden vom Betreiber oder vom zuständigen Gesundheitsamt in SHAPTH angelegt. Das Labor übernimmt die vergebenen IDs in seine Stammdaten. Bestehende eigene Nummernkreise können als alternative ID mitgeführt werden; die ID-Strategie sollte zwischen Labor, Betreiber und Gesundheitsamt abgestimmt werden, um Dubletten zu vermeiden.
Betreiber können vom Labor nicht selbst in SHAPTH angelegt werden. Fehlt ein Betreiber im Register, sollte er auf die eigene Registrierung hingewiesen werden. In der Labordatenbank wird die Zuordnung so lange fachlich korrekt als Kontakt beziehungsweise „im Auftrag des Betreibers" abgebildet.
Die Bewertung des Untersuchungswerts ist in SHAPTH ein Pflichtfeld. Damit jede Bewertung korrekt übergeben werden kann, muss in den Spezifikationen für jede mögliche Bewertungsoption ein passender Sollwert hinterlegt sein. Fehlt eine Option, bleibt die Meldung an dieser Stelle unvollständig – das ist einer der häufigsten Stolpersteine bei der Umstellung.
Labore, die bereits mit der Labordatenbank arbeiten, stellen in einem gemeinsamen Workshop um: Stammdatenabgleich, Import der SHAPTH-Felder, Konfiguration der Übermittlung. Labore ohne geeignetes LIMS können über eine beschleunigte Einführung noch im Dezember 2026 testen und ab dem 1. Januar 2027 produktiv melden. Wer bereits eine Trinkwasserschnittstelle wie TEIS, Octoware oder SEBAM nutzt, kann einen Teil der Pflichtfelder per unterstütztem Abgleich-Import übernehmen.
SHAPTH richtet sich derzeit ausschließlich auf Trinkwasser; Badebecken und Badegewässer sind nicht erfasst. Erweiterungen auf weitere Bereiche sind technisch möglich und nicht ausgeschlossen, aktuell aber nicht umgesetzt.
Start am 01.01.2027

SHAPTH: Neue Schnittstelle für Trinkwasser & Hygiene

SHAPTH – die Schnittstellenharmonisierung und Austauschplattform für die Trinkwasserhygiene – löst die bisherigen Landeslösungen wie TEIS, SEBAM, Octoware, NiWaDaBa und TWIST-Web durch ein einheitliches Format für alle Bundesländer ab. Im Video sehen Sie die SHAPTH-Weboberfläche und die Anbindung aus LDB:

Konrad Wagner, LDB Labordatenbank GmbH

Konrad Wagner

konrad@labordatenbank.de
+49 (151) 22 33 98 44
Kostenloses Erstgespräch

Kann man ein LIMS pünktlich zum SHAPTH-Start einführen?

In den meisten Fällen ja. SHAPTH gibt einen großen Teil der Struktur für Trinkwasserlabore fest vor – und genau diese liefern wir als fertiges Template für akkreditierte Laboren. In Kennenlern-Termin klären wir Ihren konkreten Fall und besprechen, welcher Einführungstermin realistisch ist. Ohne Verkaufspräsentation.

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